AGB & Mietbedingungen
Event- und Veranstaltungstechnik – Wiesmann · Stand: August 2026
Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument ist eine sorgfältig erstellte Vorlage auf Basis üblicher, fairer Standardklauseln für Verleih- und Dienstleistungsverträge im Veranstaltungsbereich. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit oder Unanfechtbarkeit.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Silas Wilhelm Wiesmann, Event- und Veranstaltungstechnik – Wiesmann, Marbecker Straße 98, 46325 Borken ("Anbieter") und seinen Auftraggebern ("Kunde") über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie die Buchung von DJ-Dienstleistungen.
(2) Der Kunde muss bei Vertragsschluss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Handelt eine minderjährige Person als Ansprechpartner (z. B. bei Schulveranstaltungen), ist der Vertrag durch eine volljährige, vertretungsberechtigte Person (z. B. Erziehungsberechtigte, Lehrkraft, Vereinsvorstand) abzuschließen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist je nach Buchung:
- die Vermietung von Tontechnik ("Tonpaket": PA-Anlage mit 2× 18″-Subwoofern, 2× Topteilen, analogem Mischpult),
- die Vermietung von Lichttechnik ("Kleines Lichtpaket": 1× LED Bar; "Großes Lichtpaket": zusätzlich 2× Moving Heads, Schwarzlicht, Nebelmaschine),
- die Vermietung von DJ-Equipment (Pioneer DDJ-FLX4 Controller, DJ-Pult, DJ-Case),
- die Buchung des Anbieters als DJ (Solo oder im Duo mit einem zweiten DJ),
- die Vermietung einer Digitalkamera (Panasonic Lumix GX80) mit optionalem Stativ als Zusatzleistung zu einer der vorgenannten Buchungen.
(2) Der genaue Leistungsumfang, die Mietdauer bzw. der Auftrittszeitraum sowie der Preis werden individuell zwischen den Parteien vereinbart und in der Auftragsbestätigung (per E-Mail oder schriftlich) festgehalten. Diese Auftragsbestätigung ist Bestandteil des Vertrags.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Anfragen über die Website, per E-Mail oder Telefon stellen ein unverbindliches Angebot des Kunden dar.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Anbieters (z. B. per E-Mail) zustande, in der Leistung, Termin, Ort und Preis festgehalten sind.
§ 4 Preise, Zahlung, Kaution
(1) Es gelten die individuell vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag spätestens am Tag der Veranstaltung in bar oder per Überweisung fällig; bei größeren Buchungen kann eine Anzahlung von bis zu 30 % bei Buchung vereinbart werden.
(3) Der Anbieter kann für die Vermietung von Equipment eine angemessene Kaution verlangen. Höhe und Rückzahlungsbedingungen werden bei Buchung individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung genannt. Die Kaution wird nach vollständiger, unbeschädigter Rückgabe des Mietgegenstands zurückerstattet.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche Mahnkosten zu berechnen.
§ 5 Übergabe, Nutzung und Rückgabe
(1) Bei Verleih-Buchungen wird das Equipment zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben und zurückgenommen; Übergabeort und -zeit werden individuell vereinbart. Auf Wunsch übernimmt der Anbieter Auf- und Abbau gegen gesonderte Vereinbarung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, für eine geeignete, trockene und ausreichend belastbare Stromversorgung (Standard-Schuko-Anschlüsse, sofern nicht anders vereinbart) sowie für einen zumutbaren Zugang zum Aufstellort zu sorgen.
(3) Das Mietequipment darf ausschließlich bestimmungsgemäß und pfleglich verwendet werden. Eigenmächtige technische Eingriffe, Reparaturen oder eine Weitergabe an Dritte sind ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(4) Der Kunde hat das Mietequipment im Zustand der Übergabe zurückzugeben. Der Zustand bei Übergabe und Rückgabe wird nach Möglichkeit gemeinsam kurz dokumentiert (z. B. per Foto).
§ 6 Haftung für Schäden am Mietgegenstand
(1) Der Kunde haftet für Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Behandlung, Fahrlässigkeit oder vertragswidrige Nutzung entstehen, soweit diese über die gewöhnliche, bestimmungsgemäße Abnutzung hinausgehen.
(2) Für Schäden, die nicht auf ein Verschulden des Kunden oder der von ihm eingeladenen Personen zurückzuführen sind (z. B. gewöhnlicher Verschleiß, technischer Defekt ohne äußere Einwirkung), haftet der Kunde nicht.
(3) Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem tatsächlichen Reparaturaufwand bzw., bei Totalschaden oder Verlust, nach dem Zeitwert des Geräts. Eine pauschale Mindestentschädigung wird nicht erhoben.
(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht durch ihn oder die von ihm eingeladenen Personen verursacht wurde oder geringer ausgefallen ist als vom Anbieter angenommen.
(5) Es wird empfohlen, dass der Kunde vor der Veranstaltung prüft, ob eine private Haftpflichtversicherung Schäden an gemietetem Equipment mit abdeckt.
§ 7 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Der Anbieter haftet nicht für technische Ausfälle Dritter (z. B. Stromausfall der Location, Internet-/Telefonausfall) außerhalb seines Einflussbereichs.
§ 8 Rücktritt und Stornierung
(1) Der Kunde kann eine Buchung vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren, wenn dies mehr als 30 Tage vor dem Termin erfolgt.
(2) Bei einer Stornierung zwischen 30 und 14 Tagen vor dem Termin wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises fällig.
(3) Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen ohne Absage wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % des vereinbarten Preises fällig.
(4) Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Kann der Anbieter eine gebuchte Leistung aus eigenem Verschulden nicht erbringen, erhält der Kunde bereits gezahlte Beträge vollständig zurück; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 7.
§ 9 Höhere Gewalt und Verhinderung
(1) Kann der Anbieter eine Leistung wegen eines Umstands, den er nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall, höhere Gewalt), nicht erbringen, wird er den Kunden unverzüglich informieren und nach Möglichkeit für Ersatz (z. B. durch einen anderen DJ oder Ersatzequipment) sorgen.
(2) Gelingt keine gleichwertige Ersatzlösung, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft.
§ 10 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Sofern bei der Veranstaltung Foto- oder Videoaufnahmen durch den Anbieter (z. B. im Rahmen des Kamera-Extras) entstehen, werden diese ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags sowie – nur nach vorheriger, gesonderter Zustimmung des Kunden – zu Referenzzwecken (z. B. Website, Social Media) verwendet.
(2) Der Kunde kann eine bereits erteilte Zustimmung jederzeit formlos widerrufen.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchung und Vertragsabwicklung finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.